Teilnehmeranzahl bei standesamtlichen Trauungen erweitert

10.06.2021
Seit dem 07. Juni 2021 größere Teilnehmerzahl bei standesamtlichen Trauungen erlaubt

seit 7. Juni 2021 gilt die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV). Aus diesem Anlass hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mitgeteilt, dass aus deren Sicht für standesamtliche Eheschließungen nunmehr Folgendes gilt:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann eine Eheschließung unter Einhaltung des Mindestabstandes im Trausaal in Mönchberg mit 50 Teilnehmern und im Musikpavillion mit bis zu 100 Teilnehmer – jeweils zuzüglich geimpfter oder genesener Personen – abgehalten werden.

Kategorien: Verwaltungsgemeinschaft

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