19.02.2020
Es wird beabsichtigt ein Teilstück des Weges „Im Senger“, mit der Flur Nr. 2005 in der Gemarkung Mönchberg, Markt Mönchberg, Landkreis Miltenberg, einzuziehen.
Es wird beabsichtigt ein Teilstück des Weges „Im Senger“, mit der Flur Nr. 2005 in der Gemarkung Mönchberg, Markt Mönchberg, Landkreis Miltenberg, einzuziehen. Hierbei handelt es sich um den Bereich des nicht ausgebauten Wendehammers.
Die Zufahrt zu den Grundstücken bleibt hiervon unberührt.
Das einzuziehende Teilstück des Weges beginnt am Grenzstein der Flur-Nr. 2008 / 2004 (km 0,000) und endet am Grenzstein der Flur-Nr. 2003 (km 0,0126). Die Tiefe des Abschnittes beträgt an der breitesten Stelle 6,02 m und an der schmalsten Stelle 5,27 m.
Die Einziehung der oben beschriebenen Teilfläche wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 04.02.2020 beschlossen. Gegen diesen Beschluss kann bis zum 19.05.2020 Einspruch erhoben werden. Gibt es bis Ablauf dieser Frist keine begründeten Einwände, wird der Beschluss ab dem 20.05.2020 rechtskräftig. Träger der Baulast ist der Markt Mönchberg.
Dieses Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mönchberg, 11.02.2020
Markt Mönchberg
Thomas Zöller
1. Bürgermeister
Kategorien: Mönchberg