17.01.2022
Ab Dienstag, 18.01.2022 ist der Zugang in das Rathaus nur Personen gestattet, die einen 3 G Nachweis (geimpft, genesen oder aktuell getestet) mit sich führen, und vorab einen Termin vereinbart haben.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bleiben beide Geschäftsstellen weiterhin für den offenen Bürgerverkehr geschlossen.
Der Bürgerservice steht nur für dringende, unaufschiebbare Amtsgeschäfte nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.
Weiter ist der Zugang in das Rathaus nur Personen gestattet, die einen 3 G Nachweis (geimpft, genesen oder aktuell getestet) mit sich führen. Als Testnachweise zugelassen sind nur von offiziell zugelassenen Teststationen ausgestellte Zertifikate (Antigen-Schnelltest, PCR Test), nicht jedoch Selbsttests. Eine Testmöglichkeit vor Ort besteht nicht.
Kategorien: Verwaltungsgemeinschaft