24.03.2023
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Marktgemeinde Mönchberg
für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Umfeld Grüner Baum" mit Flächennutzungsplanberichtigung
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 14.03.2023 gemäß §2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Umfeld Grüner Baum" mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes für das entsprechende Gebiet beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nr. 1/3, 1/4, 1/5, 5 und 8 Gemarkung Mönchberg (alle jeweils vollständig), sowie die Grundstücke mit den Flur-Nr. 661/1 und 663 Gemarkung Mönchberg (jeweils teilweise).
Ausgewiesen wird ein Besonderes Wohngebiet (WB) nach § 4 BauNVO i. V. m. § 1 Abs. 6 BauNVO.
Der Lageplan des Bauamtes vom 30.01.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses
(siehe beigefügten Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann im Rathaus in Mönchberg, Hauptstraße 44, im Erdgeschoss, im Fachbereich 2, Bauamt, während folgender Geschäftszeiten eingesehen werden:
Montag bis Mittwoch und Freitag: 8:15 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Die Verwaltung bitten die Bürger jedoch Termine zur Einsicht der Pläne zu vereinbaren. Termine vereinbaren Sie unter:
Telefon Nr.: 09374-9799618 oder E-Mail: bauen@moenchberg.de
Verfahrensart
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt werden. Parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan für das entsprechende Gebiet berichtigt werden.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Ausweisung des Baugebietes als Besonderes Wohngebiet (WB) soll eine Wohn- und Gewerbebebauung im rückwärtigen Bereich ermöglicht werden.
Kategorien: Mönchberg