14.11.2022
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Marktgemeinde Mönchberg
für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südliche Golfstraße“
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 08.11.2022 gemäß §2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südliche Golfstraße“ beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 2271, 2272, 2273, 2274/1, 2275/1, 2279/1, 2280, 2281, 2282 und 2283/1 (alle jeweils vollständig) sowie die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 2260, 2270 und 2276/1 (alle jeweils teilweise).
Ausgewiesen wird ein Allgemeines Wohngebiet.
Der Lageplan des Bauamtes vom 26.10.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses
(siehe beigefügten Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann im Rathaus in Mönchberg, Hauptstraße 44, im Erdgeschoss, im Fachbereich 2, Bauamt, während folgender Geschäftszeiten eingesehen werden:
Montag bis Mittwoch und Freitag: 8:15 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir die Bürger jedoch Termine mit der Gemeinde zur Einsicht der Pläne zu vereinbaren. Termine vereinbaren Sie unter:
Telefon Nr.: 09374-9799618 oder E-Mail: bauen@moenchberg.de
Verfahrensart
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB aufgestellt werden. Parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan für das entsprechende Gebiet berichtigt werden.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Ausweisung des Baugebietes Allgemeines Wohngebiet (WA) soll vorwiegend Platz für dringend benötigte Wohnbebauung geschaffen werden.
Kategorien: Mönchberg