06.03.2023
Schöffenwahl: Vorschläge bis 31. März einzureichen
In diesem Jahr findet für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2028 die Wahl der Schöffen statt. Interessierte können sich ab sofort für diese Aufgabe über die jeweilige Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Mönchberg vorschlagen lassen.
Zurzeit erarbeiten die Kommunen Bayerns Vorschlaglisten, aus denen dann der beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildete Schöffenwahlausschuss eine Auswahl trifft – so auch in der Verwaltungsgemeinschaft Mönchberg. Daher bittet die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mönchberg Personen, die am Schöffenamt interessiert sind, sich bis spätestens 31. März schriftlich dafür zu bewerben. Das verpflichtende Bewerbungsformular können Sie entweder im Rathaus abholen oder von der Internetseite https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ herunterladen.
Voraussetzungen für das Schöffenamt
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen, verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Die vorgeschlagenen Personen sollen außerdem
1. zum 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben
2. zum 01.01.2024 das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
3. in der jeweiligen Mitgliedgemeinde wohnhaft sein
4. deutscher Staatsangehörige sein.
Weitere Informationen finden Sie unter www.Schoeffenwahl2023.de
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